Pflegegeld

Warum Pflegegeld?

Es kann durch Krankheiten oder Unfälle passieren – plötzlich sind Menschen auf fremde Hilfe angewiesen. Und dabei spielt das Lebensalter keine Rolle, das Schicksal pflegebedürftig zu sein kann jeden ereilen.

Wenn dieser Ernstfall eintritt, sind die betroffenen Menschen auf Unterstützung angewiesen – sie erhalten eventuell nun monatlich Pflegegeld. Doch wie viel Pflegegeld jede einzelne Person bekommt, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad sie schließlich eingeordnet wird.

Das heißt ganz konkret: Um optimale Pflege zu erhalten, ist es absolut wichtig, dass die Einstufung richtig ist. Denn nur dann bekommen Pflegebedürftige die finanzielle Unterstützung, die sie brauchen.

Die Einstufung erfolgt seit dem 1.1.2017 in 5 Pflegegrade und nicht länger in 3 Pflegestufen.

Bitte beachten Sie hierbei auch detaillierte Informationen u.a. unter:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeversicherung/was-pflegegrade-bedeuten-und-wie-die-einstufung-funktioniert-13318

Sie können uns auch auch gerne bei Fragen per Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren:

Wie erhalten Sie Pflegegeld?

Sollte der Fall eingetreten sein und Sie sind pflegebedürftig geworden, dann beantragen Sie zunächst Leistungen (monatliches Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen) bei Ihrer Krankenkasse. Dies können Sie formlos per Post oder per Telefon tun.

Daraufhin schickt Ihre Krankenkasse Ihnen Unterlagen, meist den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, zu. Diesen füllen Sie dann aus und schicken ihn wieder zurück. Ihre Krankenkasse leitet Ihre Unterlagen dann an den Medizinischen Dienst, den MedicProof oder an die Bundesknappschaft weiter. Anschließend meldet sich der Gutachter einer der genannten Stellen bei Ihnen – erst telefonisch oder schriftlich, später besucht er Sie persönlich.

Dieser Gutachter stellt mittels eines Gutachtens nun bei Ihnen den bestehenden Hilfebedarf, der Ihrer Pflegebedürftigkeit zugrunde liegt, fest. Dieses Gutachten bildet dann die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse, den sogenannten Bescheid.

Das bedeutet: Bei dem Hausbesuch des Gutachters des Medizinischen Dienstes, bei dem persönlichen Gespräch mit ihm, werden die Weichen für Ihre Zukunft gestellt. Denn da geht es um die regelmäßigen Leistungen die Sie meist über Jahre, wenn nicht sogar über Jahrzehnte beziehen werden.

Pflegegrade

Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Pflegegrade geben: Es existieren 5 Pflegegrade und die Zuordnung erfolgt grundsätzlich nach der Häufigkeit, der täglichen Dauer und der Art der benötigten Hilfe.

  • Pflegegrad I  – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    (1 bis unter 27)
  • Pflegegrad II – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    (27 bis unter 47,5)
  • Pflegegrad III – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    (47,5 bis unter 70)
  • Pflegegrad IV – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    (70 bis unter 90)
  • Pflegegrad V – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
    (ab 90)

Pflegeleistungen und Höchstbeträge auf einen Blick:

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